Habelnn Henn zu Faulbach und seine Frau Anna schulden Wilhelm von Langenbach zu Burbach (Burpbach) und seiner Frau Juliane, geborene von Hoenberg 28 Gulden Limburger (Limpurger) Währung, den Gulden zu 24 Albus gerechnet, die sie ihnen zur Zeit einer Missernte geliehen haben und die Habelnn Henn und seine Frau für ihren Haushalt und zur Ernährung der Kinder verbraucht haben. Solange diese Schuld nicht bezahlt ist, liefern die Schuldner oder ihre Erben Wilhelm von Langenbach oder seinen Erben jährlich zwischen dem 15. August und 8. September einen Malter gutes mahlbares Korn Diezer (dietzer) Maßes in ihre Behausung zu Faulbach oder Hadamar (Obernhadamar) oder eine Meile im Umkreis auf eigene Kosten. Als Sicherheit für die Einhaltung dieses Vertrages stellen die Schuldner 1) ihren Kappisgarten auf der Faulbach unter Johan Nappen, 2) 1/2 Morgen Land auf der Lauf(f) auf Scheffer Hentgis Kinder, 3) 3 1/2 Morgen Land oberhalb Faulbach bei dem untersten Lauf(f) des gnädigen Herrn von Nassau, grenzt an Hoenbergers pleth, 4) ein Drittel von einem halben Morgen Land im Mittelfeldchen (Mittelveldigin), grenzt gegen den Lauf(f) und grenzt an Dorotheen, Tochter des verstorbenen Johan Faulbach und Schwester und Schwägerin der Schuldner sowie unter Junker Mantten ,Hofstück. Diese zur Sicherheit verschriebenen Grundstücke sollen weder belastet noch verpfändet werden. Wird die Kornrente nicht bezahlt, sollen sich die Gläubiger an diesen Grundstücken schadlos halten. Die Ablösung der Schuld ist jedes Jahr zu Martini möglich.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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