Ein Missiv der fürstlichen Domanialkanzlei Oehringen hinsichtlich der Verweigerung des der Gemeinde Nagelsberg anlässlich des höchst bedauerlichen Ablebens Seiner Durchlaucht des Fürsten August zu Hohenlohe-Oehringen angesonnenen 3 wöchigen Trauergeläuts, zu deren Vollzug solche Gemeinde indes auf die bei königlicher Kreisregierung direkt eingereichte Beschwerde vorzugsweise unter Berufung des § 4 der königlichen Deklaration vom 27. September 1825 angehalten wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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