Hans von Rolshausen bekennt für sich und seine Brüder Wilhelm und Adolf, dass sie Graf Johann zu Sayn mit 6 Gulden Manngeld, den Gulden zu 24 Weißpfennig gerechnet, in den christheiligen Tagen alljährlich durch den jeweiligen Rentmeister zu Hachenburg zahlbar, vorbehaltlich der Wiederablösung mit 60 Gulden derselben Münze laut eingerücktem Lehenbrief d. d. Mittwoch nach exaltationis crucis belehnt habe.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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