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Beschreibung: Zeit: 1574-1879
Umfang: 178,4 lfd. m; 6696 Verzeichnungseinheiten
Bestandsgeschichte: Die unteren gräflichen Verwaltungs- und Gerichtsbezirke in den ehemaligen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst führten die Bezeichnung Vogtei und umfassten in der Regel nur ein bis zwei Kirchspiele. Die Bezirke, in denen eine Burg oder zumindest ein befestigtes Haus vorhanden waren, wurden als Ämter bzw. Amtsvogtei bezeichnet. Dort residierte ein gräflicher Vogt, gelegentlich auch Drost genannt, der neben den üblichen Aufgaben der Vögte das militärische Aufgebot befehligte. Seit 1571 dominierten die Burgen in Oldenburg, Delmenhorst, Ovelgönne, Apen, Neuenburg und Varel. Die Hausvogteien Oldenburg und Delmenhorst hatten ihre Bezeichnung von der jeweiligen Linie des oldenburgischen Grafenhauses abgeleitet; die Grafschaft Delmenhorst war von 1577 bis 1647 selbstständig. Bereits unter dänischer Herrschaft (1667-1773) waren hin und wieder Vogteien zusammengelegt oder von einem Beamten gemeinsam verwaltet worden. Diese Praxis wurde auch nach Übergang der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst an die jüngere Linie des Hauses Holstein-Gottorf und der Erhebung zum Herzogtum beibehalten.
Im Zuge der französischen Verwaltungsreform im Jahre 1810 wurden die Vogteien als Verwaltungseinheiten durch die Bildung von Kantonen abgelöst. Nach dem Ende der Franzosenzeit (1810-1813) kehrte der oldenburgische Herzog aus dem russischen Exil zurück und sorgte für den Wiederaufbau seiner Landesverwaltung. Zwei oder drei ehemalige Vogteien wurden nun zu einem Amt zusammengelegt; die Kirchspiele, deren Grenzen teilweise bereits früher nicht mit den Vogteigrenzen identisch waren, wurden jedoch nicht verändert. Da die Amtsvogtei Landwürden mit dem Kirchspiel Dedesdorf übereinstimmte, wurde sie als Amt weitergeführt.
Bestandsgeschichte: Die Festung Ovelgönne und der dazugehörige gleichnamige Flecken gehörten zur Vogtei Golzwarden. Da aber in Ovelgönne seit der Erbauung der Burg und späteren Festung ein herrschaftlicher Landvogt seinen Sitz hatte, spielte der Ort bzw. seine Festung stets eine besondere Rolle. Der Landvogt hatte eine dem Vogt übergeordnete Gerichtsbarkeit auszuüben, dazu auch den militärischen Oberbefehl in seinem Bezirk. Zur Landvogtei Ovelgönne gehörten die vier Butjadinger und Stadländer Vogteien Golzwarden, Rodenkirchen, Abbehausen, Blexen, Eckwarden, Burhave und Stollhamm; allerdings haben sich nur zwei Amtsbücher im Best. 75-30 erhalten.
Zur Hausvogtei Oldenburg gehörten die drei Geestvogteien Wardenburg, Hatten und Wüstenlande sowie die vier Marschvogteien Moorriem, Oldenbrok, Strückhausen und Hammelwarden. Zur Hausvogtei Delmenhorst zählten die stedingischen Vogteien Altenesch, Berne und Stuhr. Die Vogteien Bockhorn und Zetel gehörten zum Amtsbereich Neuenburg, und zum Amtsbereich Apen zählten die Vogteien Westerstede, Apen und Zwischenahn. Der Amtsbereich Rastede umfasste neben der Vogtei Rastede die Vogteien Jade und Schwei. Die Amtsvogtei Varel war praktisch für das ganze Gebiet der Herrschaft Varel zuständig.
Die Amtsvogtei Landwürden (Wührden, Würden, Land Wührden) nimmt unter den Vogteien in mehr als einer Beziehung eine Sonderstellung ein. Als einzige oldenburgische Vogtei lag sie rechts der Weser. Ebenso ungewöhnlich war es, dass für den Bereich eines Amtsvogts ein eigenes Landgericht geschaffen wurde, wie dies durch die Verordnung vom 30. Januar 1686 für die vier Drosteibezirke und für Landwürden geschah. Seit der Landgerichtsordnung von 1699 bestand in Landwürden ein Amtsgericht, das - obwohl Untergericht - den Landgerichten gleichgestellt war. Schon seit 1751 hatte Landwürden neben Apen, Delmenhorst, Neuenburg, Oldenburg, Ovelgönne und Varel
Bestandsgeschichte: ein eigenes Amt gebildet. Im Gegensatz zu den meisten anderen unteren Verwaltungsinstanzen gab es in Landwürden neben dem landesherrlichen Beamten und Richter eine beachtliche bäuerliche Selbstverwaltung in der Gestalt der Landgeschworenen. Entgegen der Regel umfasst die Amtsvogtei Landwürden nur das kleine Kirchspiel Dedesdorf. Die Deckungsgleichheit von weltlichem und kirchlichem Verwaltungsbereich führte schließlich im 19. Jahrhundert dazu, dass beide Begriffe synonym gebraucht wurden.
Die Überlieferung der Vogteien ist so nach und nach im 19. Jahrhundert im Zuge der Ämterreformen in das damalige "Haus- und Centralarchiv" abgegeben worden. Da die Ämter 1814 als Nachfolgeeinrichtungen der einstigen Vogteien tätig wurden, haben diese auch die Akten zunächst weitergeführt. Ein Registraturschnitt ist nicht erfolgt. Es ist also in jedem Fall die Überlieferung der Ämter (Best. 76) hinzuzuziehen, da dort noch viele Vogteibetreffe enthalten sind.
Der Vogtei-Bestand ist nach seinen magazintechnischen Lagerorten wie folgt gegliedert:
Findmittel: Archivdatenbank/Internet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
178,4
Bestand
Literatur: Ludwig Kohli, Handbuch einer historisch-statistisch-geographischen Beschreibung des Herzogtums Oldenburg samt der Erbherrschaft Jever und der beiden Fürstenthümer Lübeck und Birkenfeld, Bremen 1824/1825, Teil 2; Friedrich-Wilhelm Schaer, Findbuch zum Bestand der Vogtei Landwürden (Dedesdorf), 17. Jh.-1814, Göttingen 1982; Matthias Nistal, Die Oldenburgischen Vogteikarten, Hannover 2000.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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