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Herman van Plettenberch, Prior der Kartause bei Wesel, bekundet, dass er mit Zustimmung des Konvents an Arien van Maurick und Gysbert Rolefsson und ihre Erben Klosterbesitz in Erbpacht gegeben hat von 4 holländischen Morgen im Mauriker (Mauricker) Wert, zwischen dem Land Euerwyns, Bruders zu Culemborg (Kulenborch) im Westen und Arien van Maurick im Osten, zwischen dem Leygrauen und dem Bandick und Mühlenweg, für jährlich 6 Gulden zu 16 brabenter Stüber (von denen 28 auf einen Goldgulden gehen) auf Cathedra Petri (22.2.) mit Pfändungsrecht bei Verzug. Frühere Urkunden werden für nichtig erklärt. Siegelankündigung: Konventssiegel. Gegeuen...vp den enentwintigesten dach der maent aprilis. deutsch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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