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Guido Antoni von Dienheim, Mainzer Rat und Oberamtmann zu Krautheim, einerseits und Johann Christoph Binnickher, Johann Wolfgang Textor und Johann Alexander Schogkig andererseits als Beauftragte des Erzbischofs Johann Philipp von Mainz bzw. der Brüder Grafen Johann Friedrich, Siegfried, Wolfgang Julius und Johann Ludwig von Hohenlohe vereinbaren - um langjährige und bereits 1609 verhandelte Streitigkeit wegen der vom Erzstift Mainz neben der Zent beanspruchten Rechte der Reise, Folge und Musterung in Stachenhausen zu beenden - vorbehaltlich der Genehmigung ihrer Herrschaften und des Lehenadministrators des Hauses Hohenlohe folgenden Vertrag: Das Erzstift Mainz tritt seine sämtlichen innegehabten und beanspruchten Rechte in Stachenhausen an Hohenlohe-Neuenstein ab mit Ausnahme des erst vor zwei Jahren durch Erneuerung des Grenzsteins abgegrenzten Jagdrechtes; es erhält dafür von Hohenlohe-Neuenstein im einzelnen beschriebene Gülten zu Assamstadt aus dem sog. Aschhäuser Gut und aus dem "Butz" genannten Gut; Hohenlohe-Neuenstein gestattet unter bestimmten Bedingungen freien Durchzug zur Erhaltung der Korrespondenz zwischen dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg in den Ämtern Krautheim und Jagstberg über Ginsbach und Fehlenweiler nach Weldingsfelden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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