Protestationsdokument ausgefertigt auf Schloß Breuberg durch den Notarius publicus J. W. Rüblin, worin Graf Ludwig von Löwenstein als Reichsstand des fränkischen Reiches Verwahrung dagegen einlegt, daß in dem Klagestreit zwischen Hans Diehm, Bürger in Wertheim, Kläger, und dem Schultheißen Eurich von Trennfeld, Beklagten, von letzterem nicht das gräfliche Landgericht Wertheim, sondern das Landgericht Würzburg angerufen und daß die Klage dort angenommen worden ist.