Lienhard Seger zu Uttenhofen, der vor einiger Zeit von Konrad Weinmann d. Ä. und Michael Burkhart, beide Bürger zu Schwäbisch Hall und Vormünder der Klara, der Witwe des Seitz Seger, das Erbrecht an einem nach Anstößern näher bezeichneten Tagwerk Wiesen im "Dennelbach" (Flurbez.) gekauft hat, verschreibt genannten Vormündern, ihrem Mündel sowie deren Amtsnachfolgern oder Erben eine jährlich auf Martini in Hall fällige ewige Gülte Vorgelds von 2 d und Laudemien von jeweils einer Maß Wein. Der Aussteller gelobt stets pünktliche Abgabenentrichtung und sagt für den Fall der Säumigkeit auch namens seiner Nachkommen und Erben den Berechtigten Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände zu.