Werden.-Arnold Freiherr von Wachtendonk, Herr zu Germenseel, kurfürstl. brandenburgischer Drost zu Kranenburg und in der Düffel, reversiert über die folgende inserierte Urkunde des Abts Ferdinand vom gleichen Datum: Werden.-Abt Ferdinand bekundet: Das zu Hassel im Kirchspiel Polsuni, Vest Recklinghausen, gelegene Hemmersgut ist nach dem Tod des letzten Vasallen Johann Dietrich Graff der Abtei heimgefallen. Die von Graff hatten indes dieses Gut ihrem adligen, Haus Hassel zugeschlagen. Jetzt hat er-der Abt-dasselbe Gut dem Freiherrn Arnold von Wachtendonk im Tausch gegen andere Güter zediert. Mit diesen eingetauschten Gütern belehnt er nunmehr den Freiherrn zu Mannlehensrecht, nämlich mit dem Gut in der Frasselt im Herzogtum Kleve und Amt Kranenburg, vormals Megens, jetzt Noy genannt, ferner mit einem Stück Bauland gen. der Trist bei der Stadt Kranenburg an der Hitzigen Steege, ferner mit einer Weide gen. Brambergens Kamp im Scheffenthum Kranenburg im Legerbruch. Der Belehnte hat durch seinen Bevollmächtigten Johann Adam May, Amtsschreiber im Vest Recklinghausen, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Wilhelm Strack, Richters, und Johann Ophoff, Schöffen des Landgerichts Werden, huldigen lassen. Der Abt siegelt mit dem großen Abteisiegel und unterschreibt. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten