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Kaiser Maximilian II. fordert die Prälaten und die Ritterschaft des Gubener Weichbildes auf, dem auf Veranlassung Ferdinands I. wegen des Bierurbars und anderer Urbare, auch der Handwerker und Störer auf dem Lande abgeschlossenen Vertrage mit der Stadt Guben in allen Punkten nachzukommen und die Gubener nicht zu beschweren. Ferdinand I. hatte die Streitigkeiten zwischen den Prälaten und Rittern auf der einen und der Stadt Guben auf der andern Seite durch den Landvogt der Niederlausitz Bohuslaw Felix von Lobkowitz mit der Bestimmung beseitigt, "das innerhalb einer meil, welche nach Sachsenrecht und desselben erkentnus ausgesezt und gemessen worden ist, kain ander dann Gubnisch Bier geschenkt noch ainicher handtwerksman gesezt oder gedultet werden solte etc" (vgl. Rep. 8 Stadt Guben - Urkunden Nr. 187 und 188). Datum: "geben in unserer und des reichs stadt Speyer den siebenundzwantzigisten Junii anno etc. LXX."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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