40) Ratschlag ob der Anspruch Nürnbergs auf Frevelsgerichtsbarkeit über Nbg. Untertanen bei nichthandhafter Tat auch "ratione domicilii" für bloße Beständer eines Nbg. Gutes und Nbg. Ehalten gilt; hier verweigerte Freilassung des wegen Frevels vom Amtmann zu Cadolzburg inhaftierten Jacob Rudolf, Beständer eines Nbg. Gutes, und Urbans, Knecht eines Nbg. Untertanen zu Zirndorf

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Staatsarchiv Nürnberg
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