Jörg Berler und Heinrich Firnhaber, beide Bürger zu Schwäbisch Hall und vom dortigen Rat verordnete Schiedsrichter (tädings Lewt), urteilen nach gehabtem Augenschein in der Streitsache zwischen Cunlin Weydenbach und Hans Löchner, beide wohnhaft zu Übrigshausen (Hufringshawsen) und Besitzer daselbst gelegener lehenbarer Güter des Haller Bürgers Michael Senft, um die Baulast des zwischen ihren Gütern gezogenen Zauns, dass jetzt und künftig ausschließlich Hans Löchner, dessen Erben und Besitznachfolger zu dessen Instandhaltung verpflichtet sind.