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Kaiser Otto II. verleiht auf Anstehen seiner Gemahlin Theophanu dem Abt Folkmar zu Werden das Markt- und Münzrecht in den Ortschaften Lüdinghausen und Werden. Data XIV. Kal. Septembris anno 974 indict. II anno regni 14, imper. 7. Actum in Avili.
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Kaiser Otto II. verleiht auf Anstehen seiner Gemahlin Theophanu dem Abt Folkmar zu Werden das Markt- und Münzrecht in den Ortschaften Lüdinghausen und Werden. Data XIV. Kal. Septembris anno 974 indict. II anno regni 14, imper. 7. Actum in Avili.
Ausfertigung: s. Werden, Urkunden Nr. 7 (Siegel ausgeschnitten) - Weitere Abschriften: Werden, Rep. u. Hs. Nr. 10, fol. 15 a; Redinghoven XV, fol. 115; Paderborn, Theodor-Bibl., Libri Variorum VII 136