Die Landstände und Städte der Oberlausitz antworten König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen auf seine königliche Anordnung (Commission), ihrem Landvogt Sigismund von Wartenberg auf Tetschen (Decín), sowie dem Niederlausitzer Landvogt Heinrich III. von Plauen, Burggraf von Meißen, die Erbhuldigung zu leisten. Sie bitten ihn, auf diese Forderung zu verzichten und ihnen ihre alten Gewohnheiten und Konventionen zu lassen.