Heynricus Sweinßburgk, Vorsteher (vorstender), Appolonia von Flatten, Priorin, und der ganze Konvent des Klosters Germerode bekunden, daß sie heut...
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Urk. 24, 420
Urk. 24, A II, Kloster Germerode
Urk. 24 Kloster Germerode - [ehemals: A II]
Kloster Germerode - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1516 Februar 04
Ausfert. auf Papier als Kerbzettel, - die Schnittlinie am unteren Rande mit aufgedrücktem undeutl. Siegel unter Papierdecke. Rückw. gleichz. Rubrum.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Montags noch Blasy.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heynricus Sweinßburgk, Vorsteher (vorstender), Appolonia von Flatten, Priorin, und der ganze Konvent des Klosters Germerode bekunden, daß sie heute an Hans Peul (auch Pewl), wohnhaft zu Witzenhußen, und Ilße, dessen Frau, ihr Vorwerk zu Rengerßhußen an der Geister und an dem 'Kampe' gelegen mit allem, was dazu gehört, auch Rospach, und allen Geldzinsen, dingfrei, wie das Kloster es bisher gehabt hat, für die nächsten 12 Jahre von jetzt ab gegen einen jährlich auf s. Elißabeth Tag in ihr 'sprechuß' zu Germerode zu zahlenden Zins von 12 gl. halb Gold und halb Geld hess. W. vermeiert haben. Peul muß das Vorwerk mit Roden, 'rumen, zchunen' in Besserung halten und jährlich 6 Acker düngen. Das Kloster behält sich das Recht vor, das Vorwerk jederzeit verkaufen, versetzen oder selbst nehmen zu dürfen, Peul soll jedoch ein Vorpachtungsrecht haben (der negest darzu sein), wenn nach 12 Jahren eine neue Vermeierung erfolgt. Hält der Meier das Vorwerk nicht in Besserung oder zahlt er den Zins nicht pünktlich, so soll er solange des Vorwerks entsetzt sein, bis er den Rückstand samt Kosten und Schaden entrichtet hat.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: 'Her' Johan Scheffer, Albertus Grunthman und Michael Jans.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel der Propstei.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: J. Schmincke, UB Germerode nr. 279, S. 107. - Vergleiche [Huyskens] nr. 1375.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heynricus Sweinßburgk, Vorsteher (vorstender), Appolonia von Flatten, Priorin, und der ganze Konvent des Klosters Germerode bekunden, daß sie heute an Hans Peul (auch Pewl), wohnhaft zu Witzenhußen, und Ilße, dessen Frau, ihr Vorwerk zu Rengerßhußen an der Geister und an dem 'Kampe' gelegen mit allem, was dazu gehört, auch Rospach, und allen Geldzinsen, dingfrei, wie das Kloster es bisher gehabt hat, für die nächsten 12 Jahre von jetzt ab gegen einen jährlich auf s. Elißabeth Tag in ihr 'sprechuß' zu Germerode zu zahlenden Zins von 12 gl. halb Gold und halb Geld hess. W. vermeiert haben. Peul muß das Vorwerk mit Roden, 'rumen, zchunen' in Besserung halten und jährlich 6 Acker düngen. Das Kloster behält sich das Recht vor, das Vorwerk jederzeit verkaufen, versetzen oder selbst nehmen zu dürfen, Peul soll jedoch ein Vorpachtungsrecht haben (der negest darzu sein), wenn nach 12 Jahren eine neue Vermeierung erfolgt. Hält der Meier das Vorwerk nicht in Besserung oder zahlt er den Zins nicht pünktlich, so soll er solange des Vorwerks entsetzt sein, bis er den Rückstand samt Kosten und Schaden entrichtet hat.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: 'Her' Johan Scheffer, Albertus Grunthman und Michael Jans.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel der Propstei.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: J. Schmincke, UB Germerode nr. 279, S. 107. - Vergleiche [Huyskens] nr. 1375.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ