Unbeglaubigte gleichzeitige Abschrift der fehlenden Originalausfertigung auf Papier: Der öffentliche Notar Dietmar Ilfeld (Yluelt) von Battenberg beurkundet: Im Jahr 1363, in der 1. Indiktion, im 1. Jahr des Pontifikats Papst Urban V., am 7. Tag des Monats April, um die Vesperzeit, im Kloster Frauenberg bei Fulda hat Erwin von Mainz, ein Priester der Diözese Mainz, vor dem Abt des Klosters Fulda Heinrich [von Kranlucken] und dem Konventualen dieses Klosters Matthias von Malkes (Malchoz) in Gegenwart des Notars und der beigezogenen Zeugen verschiedene Urkunde im Original und als Abschrift auf Papier vorgelegt. Es handelte sich dabei um eine Urkunde Papst Urbans V. vom 1. Dezember 1362 (vgl. U 4092), mit der ihm der Papst die Anwartschaft auf eine kirchliche Pfründe in Stadt oder Diözese Mainz, deren Kollations- oder Präsentationsrecht Abt und Konvent des Klosters Fulda zusteht, verliehen und den Erzbischof von Mainz mit der Exekution dieser Anwartschaft beauftragt hat, außerdem um eine Urkunde des Mainzer Erzbischofs Gerlach vom 31 März 1363 (vgl. U 4091a), mit der dieser den Propst des Stifts St. Viktor mit der Durchführung der Angelegenheit beauftragt hat, sowie um das Exekutionsmandat des Propstes vom 5. April 1363 (vgl. U 4119b). Diese Urkunden sind hier teilweise inseriert. Erwin von Mainz hat nun den Notar gebeten, diese Urkunden Abt und Konvent des Klosters Fulda bekannt zu machen. Außerdem hat er gebeten, daß der Abt unter Beiziehung einiger Konventualen den Inhalt der Urkunden zur Kenntnis nehmen und die Abschriften, deren Übereinstimmung mit den Originalen der Notar zuvor festgestellt hat, annehmen möge. Der Abt hat dies aber mit der Begründung verweigert, daß seine Amtsträger nicht zugegen seien, ohne deren Rat und Zustimmung er nichts tun könne. Am folgenden Tag hat dann Erwin von Mainz im Beisein der aufgeführten Zeugen und des Notars vor dem Hochaltar der Kirche des Klosters in Fulda Protest gegen die verweigerte Annahme der von ihm vorgelegten Urkunden eingelegt und erklärt, daß er es aus Furcht um sein Leben nicht wage, sie öffentlich zu verkünden. Daher hat er zum Zeichen seines Protestes die Abschriften, deren Übereinstimmung mit den Originalen der Notar nochmals ausdrücklich bestätigt, auf dem Hochaltar niedergelegt. Auf seine Bitte hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument angefertigt.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg