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Amt Achim (Bestand)
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Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.1 Fürstentümer Wolfenbüttel und Blankenburg (Alt) >> 3.1.3 Ämter und Untergerichte
1744-1808
Bestandsgeschichte: Die Geschichte der Ämter der welfischen Territorien ist trotz der guten Überlieferung ein nach wie vor kaum bearbeitetes Feld. Die vorherrschende Konzentration der Geschichtswissenschaft auf die Zentralverwaltung führte zu dieser Vernachlässigung. Und dies, obwohl die Wirkung der Zentrale ohne die Analyse der Lokalverwaltung nicht zu erfassen ist. "Was unten ankam", wie Herrschaft im Lande funktionierte, zeigen die Akten der Ämter.
Die Amtsorganisation war in den welfischen Ländern bereits seit dem 13. Jh. entstanden. Mit Ausnahme der adligen Gerichte und teilweise städtischen Gebiete erfassten die Ämter den größten Teil des Landes. Das Amt war das lokale Zentrum der fürstlichen Domänenwirtschaft, daneben aber auch untere Verwaltungsbehörde des Staates, bei der alle Zweige öffentlicher Verwaltung im Lokalbereich zusammenliefen: Kammersachen, Hoheits- und Polizeiwesen, Finanzwesen, geistliche und Schulangelegenheiten sowie nicht zuletzt die Gerichtsbarkeit. Die herzoglichen Amtsordnungen von 1541 und 1688 bestimmten die Geschäftskreise der Ämter bis zu Beginn des 19. Jh. maßgeblich. Nach der Wiederherstellung des Fürstentums Braunschweig 1814 wurde auch die Verwaltung neu organisiert. Die Verklammerung zwischen Justiz und Verwaltung, die während des Königreichs Westphalen (1807-1813) aufgelöst war, wurde auf der unteren Ebene durch die Errichtung sogenannter Kreisgerichte 1814 wiederhergestellt. Die Justizreform von 1823/25 löste die Kreisgerichte wieder auf und übertrug ihre Kompetenzen auf Distriktgerichte und Kreisämter. Letztere wurden 1832 wieder schlicht in "Ämter" umbenannt. Bis zur endgültigen Trennung von Verwaltung und Justiz 1850 blieben sie auch unterste Justizbehörde. Danach übernahmen die neugegründeten Amtsgerichte diese Funktion. Die Lokalverwaltung ging an die neu gebildeten Kreise über.
Das Amt ist errichtet 1751. Zugehörige Dörfer: Achim,
Bestandsgeschichte: Börßum, Kalme, Hedeper, Seinstedt und Timmern.
Vgl. E.D. v. Liebhaber, Einleitung in das herzogliche braunschweigisch-lüneburgische Landrecht (Braunschweig 1791) 1. Teil S. 134 f.
Hassel-Bege I S. 415 ff.
Slg. Abt.40 Nr. 7474
Die Akten waren in dem bisher als "Residenzamt Wolfenbüttel" bezeichneten Bestande enthalten und in diesem mit fortlaufenden Nummern versehen, die jetzt in der letzten Spalte der Seiten vermerkt sind. Die alte Trennung in Acta publica und privata ist nicht übernommen, auch nicht eine alte Nummerierung, bei der einige Nummern doppelt besetzt waren.Vielmehr ist eine an andere Ämterregistraturen angelehnte sachliche Unterteilung vorgenommen. Bei dem geringen Umfang des Bestandes ist fortlaufend durchgezählt.
Das vorliegende Findbuch ist eine Abschrift des alten, maschinenschriftlichen Findbuchs von Dr. Hermann Kleinau aus dem Jahre 1951. Frau Eggelsmann hat sie im Rahmen eines Praktikums angefertigt und dabei selbständig Orts- und Personenindexbegriffe gebildet. Die Schlussredaktion nahm der Unterzeichnende vor.
Die Erstellung des Findbuches wurde durch die Bundesagentur für Arbeit Braunschweig im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage eines Arbeitsförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei.
Literatur:
Otto Wagenführ, Achimer Chronik. Rückblick auf eine über 1000jährige Geschichte, 2006
Christian Lippelt, Hoheitsträger und Wirtschaftsbetrieb: Die herzogliche Amtsverwaltung zur Zeit der Herzöge Heinrich der Jüngere, Julius und Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, in: Christian Lippelt und Gerhard Schildt (Hg.), Braunschweig-Wolfenbüttel in der Frühen Neuzeit. Neue historische Forschungen. (Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte.Hg. vom Braunschweigischen Geschichtsverein Bd. 41), Braunschweig, 2003, S. 11-28
Christian Lippelt, Die
Bestandsgeschichte: Amtsordnung Herzog Heinrichs des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg für das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1541, in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 83, 2002, S. 11-33.
Günter Scheel, Die Verwaltung in den braunschweig-lüneburgischen Fürstentümern [...] vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 1, Stuttgart 1983, S. 741-763.
Thomas Klein, Herzogtum Braunschweig, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 2, Stuttgart 1983, S. 743-752.
Zimmermann, F.W.R., Übersicht über die bisherige Verwendung der den einzelnen Kreiscommunalverbänden des Herzogthums Braunschweig gesetzlich überwiesenen Erträgnissen und Einnahmen nebst einer einleitenden Darstellung der derzeitigen Organisation der Braunschweigischen Verwaltung und der geschichtlichen Entwicklung derselben (Beiträge zur Statistik des Herzogthums Braunschweig. Hg. vom statistischen Bureau des Herzogl. Staatsministeriums, Heft IX, 1889.
Günter Scheel, Die Verwaltung in den braunschweig-lüneburgischen Fürstentümern [...] vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 1, Stuttgart 1983, S. 741-763.
Wolfenbüttel, im November 2006 Dr. Martin
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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