Die Ulmer Bürger Konrad Lämmerzagel und seine Frau Elisabeth stiften einen Jahrtag im Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] für sich, ihre Eltern, die verstorbene erste Ehefrau des Konrad Agnes und den verstorbenen ersten Ehemann der Elisabeth Konrad Schienlin. Dieser soll jedes Jahr am 24. Februar ("vff sant Mathias tag dez hailigen zwelffbotten") mit Vigil und Seelmesse im Spital begangen werden. Dazu haben sie dem Spital einen Baumgarten in Ulm an der Blau ("Blawe") beim Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen [abgegangen, Bereich Blumenscheinweg, Blauinsel] übergeben, der Beund genannt wird. Außerdem noch einen jährlichen Zins von 14 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, der von dem anstoßenden Garten des Johann Lienhart gefällt, sowie 10 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, die ihnen von dem Baumgarten des Tuchers Maier in Ulm bei der Hafengasse an dem Graben gegen die Ringmauer gefallen. Die erwähnten Grundstücke sind ansonsten unbelastet bis auf einen Zins von 2 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung und 7 Weihnachtshühnern, den man von dem Garten beim Wengenstift den Deutschherren in Ulm gibt. Von den Erträgen des Baumgartens und der Zinsen sollen der Spitalmeister und die Spitalpfleger am Jahrtag Obleien für das Spital nach Bedarf kaufen. Außerdem sollen sie den Priestern, die an diesem Tag im Spital sind, 4 Schilling Heller geben und vom Rest für die Bedürftigen Schmalz und Eier zur Aufbesserung ihrer Kost erwerben. Bei Säumnis fallen der Ertrag des Baumgartens und die Zinsen an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm. Baumgarten und Zinsen dürfen nicht verkauft, verpfändet oder weiter belastet werden. Geschieht dies trotzdem, dann fallen sie für immer an das Ulmer Münster. Sollten Haus und Hofstatt der Stifter in Ulm an der Ecke vor der Ulmergasse die 5,5 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung Zins, die sie dem Priester Johann von Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] darauf verschrieben haben, nicht ertragen, dann sollen dafür die 14 Schilling Heller von Lienharts Garten verwendet werden. Auch sollen vor Übergabe des Gartens und der Zinsen an das Spital beim Tod der Eheleute die von diesen noch nicht beglichenen Schulden aus ihrer Hinterlassenschaft bezahlt werden.