Der Abt Reinhard und der Konvent zu Maulbronn beurkunden, dass sie, nachdem ihre Vorgänger, weiland Abt Gottfried und der Konvent zu Maulbronn, von dem Stifter Diemo von Bretten (Bretheim) auf Anraten des weiland Bischofs Heinrich von Speyer, den Zehnten mit allen seinen Besitzungen in Knittlingen (Knüttlingen) gekauft und aus Mangel an Zahlungsmitteln gewisse Einkünfte oder ewige Zinsen an die Speyrer Bürger weiland Werner von Rorhaus (Rorhus) und Heinrich von Fine verkauft, und nachdem sie (Abt Reinhard und der Konvent) einen Teil dieser Zinsen zurückgekauft haben, nunmehr dem Johannes, Sohn Johanns von Rorhaus (Rorhus) und der Elisabeth von Worms und Enkel weiland Werners von Rorhaus (Rorhus), immer noch 6 Pfund Heller ewigen Zins zu entrichten haben, und zwar 3 Pfund an Georgi und die anderen 3 Pfund an Martini, wobei sie sich verbindlich machen, dass, wenn sie diese Termine nicht einhalten, ihre Kornhäuser zu Marnheim und Dudenhofen (Duotenhoven) und ihr Hof bei der Kirche des Heiligen Johannes in Speyer nach Jahresfrist dem Gläubiger verfallen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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