Hans Krauth der Jüngere und seine Ehefrau Margarethe, bürgerlich sesshaft zu Rohrbach am Gießhübel, bekunden, dass sie dem Engelhard Gölern von Ravensburg (Rabensperg) um 52 Gulden Kapital einen jährlich zu Mariä Lichtmeß [= 2. Februar] auf die Ravensburg fälligen Zins in Höhe von 2 Gulden 9 Batzen verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen näher bezeichnete Güter in Sulzfelder Gemarkung, deren Bonität von Schultheiß und Gericht zu Sulzfeld bestätigt wird, zu Unterpfand. Die Wiederlösung des Zinses nach Ablauf von sechs Jahren bleibt vorbehalten.