Hans Uler, Pfarrer zu Bühl (Bwhel) und Hans Gessler der jüngere vereinen sich nach Schiedsspruch des Jorg von Rechberg von Hohenrechberg, Konrad Swinckrysch und Hans Schörler. Der Bauer N. zu Kadeltshofen (Kadlaßhofen) soll seinem Hof zu Kissendorf (Kussendorff) Hans Uler aufgeben, die Beleihung aber stets Hans Gessler zustehen. Der Handlohn fällt an St. Margarethen zu Bühl (Bwhel), die Weglösung an den Pfaffen daselbst. Sonst gilt der Bauer als Hintersasse des Hans Gessler.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...