Erzbischof Dietrich von Mainz entscheidet durch Vergleich die zwischen dem Speyrer Domkapitel und der Stadt Mainz wegen rückständiger Zinsen aus einer Kapitalforderung des Kapitels von 4200 Gulden bestehenden Irrungen; das Kapital ist binnen zehn Jahren zurückzuzahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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