Anspruch auf die Hälfte eines Hauses in Düsseldorf. Der Appellat hatte Philipp Bernhard Hardt, dem Sohn des Appellanten aus erster Ehe, 493 Rtlr. geliehen. Als er sie zurückforderte und nicht erhielt, verlangte er die Hälfte eines Hauses, das etwa zwanzig Jahre zuvor abgebrannt und von Matthias Hardt wiederaufgebaut worden war. Die Schätzung des Wertes differiert zwischen 2600 und 800 Rtlr. Der Appellat bezweifelt die Armut seines Schwagers. Er müsse schon ein „dilapidator“ (Verschwender) sein, wenn er den Nachlaß seiner beiden Frauen verbraucht habe, und er habe als immatrikulierter Notar ein gutes Einkommen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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