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Bischof Florenz von Münster bekundet, daß zu den 300 Mark münsterischer Pfennige, für die Herr Bertold von Büren (Buren), seine Frau Maria und beider Söhne Bertold, Wilhelm und Heinrich ein Viertel von Schloß und Herrschaft Davensberg (Daverenberge) verpfändet haben (vgl. die Urkunde von 1367 April 4), er - der Aussteller -, Domdekan und -kapitel und die Stadt (civitas) Münster je 100 Mark beigetragen haben. Er verspricht, die Wiederlöse bzw. Rückzahlung der Pfandsumme nur im Beisein dieser beiden Parteien vornehmen zu wollen. Den bischöflichen Anteil werden sodann Domdekan und -kapitel entgegennehmen und zum Nutzen der münsterischen Kirche verwenden, da er von den Gütern dieser Kirche aufgebracht worden ist. Der Bischof wird keinen Amtmann (officiatus) in Schloß und Herrschaft Davensberg ohne Bestimmung der beiden anderen Parteien einsetzen. Er und sein Amtmann werden Leute und Güter dieser Parteien in der genannten Herrschaft nicht mit Abgaben belegen und keine Brächten - außer denen für Blutrunst (bloetrenninge) - fordern. Mißfällt ein Amtmann den beiden anderen Parteien, so ist er zu ersetzen. Siegelankündigung des Bischofs und des Domkapitels. in crastino beati Jacobi apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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