Urfehde Nr. 240
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7315
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1559 Februar 15, 15. Hornung
Regest: Hans Kübelwein genannt Strobel, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er bei Nacht zur Stube des Claus Russman kam, als dieser eine Gastung (= Gastmahl) hielt und dass er, Kübelwein, sich dabei ungeschickt (= ungehörig) und unruhig verhielt. Als man ihm zu trinken gab, schüttete er den Wein gar (= ganz) in sich, warf das Glas unwürst (= unwirsch) und mit grossen Gottesschwüren (= Flüchen) auf den Tisch und benahm sich so, dass sie, um Unruhe und Grösseres zu verhüten, ihn vor die Tür und aus dem Haus stiessen und ihm geboten, nach Haus zu gehen. Er aber hörte nicht darauf, sondern tastete die im Haus an ihrer Ehre an und forderte sie zu ihm heraus. Dazu stiess er mit grosser und erschrockenlicher Gotteslästerung und Hauptschwüren (= Flüchen) an die Tür und versuchte sie aufzubringen, wie es auch ohne Zweifel geschehen wäre, wenn nicht die im Hause es verhindert hätten und andere Nachbarn zugelaufen wären und ihn mit grosser Mühe weggebracht hätten. Er hätte eine schwere, peinliche Leibesstraf verdient, die ihm der Rat zu Reutlingen, als er ins Gefängnis gekommen war, widerfahren lassen wollte. Sie haben ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen. Das wollte er aber nicht annehmen. Auf seine Bitte um Gnade und die Bitten seines Vaters und anderer haben ihm die Herren die Strenge des Rechts erlassen und ihn des Gefängnisses entledigt. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er ausserhalb seines Hauses künftig nicht zechen, bis der Rat es erlaubt. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an die Herren oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er diesen Eid und Urfehde nicht halten oder im gleichen Vergehen betreten werden, so will er heissen und sein ein meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Marx Nippenburger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ