Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Bischofs Heinrich [von Hewen] genehmigt auf Bitte von Spitalmeister und Pflegern des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] den Bau einer Badestube für die Bedürftigen bei dem Spital an dem Ort, wo früher dessen Tote bestattet wurden. Diese Genehmigung gilt nur dann, wenn der Ort in der Zwischenzeit profaniert ist und dort keine Bestattungen mehr vorgenommen werden.