Klage des Klosters Groß-Burlo ./. Christoffer Tacke in Borken. Die Klage ist erhoben vor dem Gericht in Borken, bestehend aus dem Richter Wessel Kremer und den Bürgermeistern Arndt Wynen und Peter Korneke, sowie den Rentmeistern Johan Ebelen und Rotger van der Becke als Churgenossen; an die Stelle des van der Becke tritt später der Rentmeister Henrich Pawes. Es geht um rückständige Renten (s. Anlage 1 und 2).
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Klage des Klosters Groß-Burlo ./. Christoffer Tacke in Borken. Die Klage ist erhoben vor dem Gericht in Borken, bestehend aus dem Richter Wessel Kremer und den Bürgermeistern Arndt Wynen und Peter Korneke, sowie den Rentmeistern Johan Ebelen und Rotger van der Becke als Churgenossen; an die Stelle des van der Becke tritt später der Rentmeister Henrich Pawes. Es geht um rückständige Renten (s. Anlage 1 und 2).
B-Acta jud, 476
B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)
Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1501-1600
(1507, 1517) 1587-1589
Darin: Eingeklagt sind rückständige Renten aufgrund folgender Urkunden: Anlage1: 8.10. 1507 (zwei Urkunden) Hillebrand Wyner und Frau Ida verkaufen dem Bernd van Kernebecke, Pastor in Ramsdorf 2 Renten aus ihrem “Nienhause" in Borken in der Vennestraße zwischen Häusern der Gese Lining und des Johan van Colne. Das Haus ist ein Orthaus. Geschehen in Borken in der Remigiuskirche. Zeugen: Priester Gert Weseke und Johan Wulfert, Untermeister in der Schule. Notar: Johan Korenkamp. Anlage 2: 20.8. 1517 Pastor Bernard Kernebeck verkauft die Renten dem Kloster Groß-Burlo, vertreten durch den Prior Hinrich Kernebeck. Geschehen in Groß-Buro. Zeugen: Arnold Mensinck und Arnold Boynck, beide aus Südlohn. Notar: Wilhelm Groteges in Stadtlohn. Die Eheleute Richter Hillebrand Wynen und Ida hatten nur eine Tochter und Erbin Fenne Wynen, die den Richter Heinrich von der Capelle heiratete und einen Sohn Arndt hatten. Dessen Tochter Mette von der Capelle heiratete den Jost Tacke und bekam zur Aussteuer einen Kamp neben dem des Gerdt Sommers mit, der früher dem Richter Wynen gehörte, wie der Kläger behauptet. Arndt von der Capelle hat die Renten bis zum Jahre 1567 bezahlt; dann musste er aus Borken fliehen; sein Vermögen wurde diskutiert. Den Kampf hat der Beklagte von seinem Bruder Jost Tacke gekauft; als Eigentum des Kamps wird er in Anspruch genommen und verurteilt. Er legt Berufung (zum Rat in Münster) ein. Erwähnt werden + Johan Rothaus, Kelner in Groß-Burlo; Lutzo(?) von Heiden; Adolf Wesselinck, Notar am Offizialatgericht in Köln; Dr. Johan Boxstart; ferner aus Borken: Prokurator Kornelius de Monte; Gerdt Hackfort u. dessen Sohn Johan; Herman Pawes; Grete, Witwe Henrich Trae; Rolef Sommers; Johan Kriethagen; Dechant Stephan von der Capelle; Gerdt van Bueren; Themo Meckinck; Johan Katthagen, Gograf Ortwin Rave.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:55 MEZ
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