Verordnung wegen erneuter Erhebung und Berechnung der
                                 Konsumtionsakzise in den Herzogtümern Bremen und Verden durch die
                                 Zoll- und Akziseeinnehmer an jedem Ort, auch Verhaltensvorschrift
                                 für die Brauer und Branntweinbrenner im Lande, publiziert am 6.
                                 Dezember 1698 von der Regierung (Druckschrift)