Verordnung wegen erneuter Erhebung und Berechnung der
Konsumtionsakzise in den Herzogtümern Bremen und Verden durch die
Zoll- und Akziseeinnehmer an jedem Ort, auch Verhaltensvorschrift
für die Brauer und Branntweinbrenner im Lande, publiziert am 6.
Dezember 1698 von der Regierung (Druckschrift)