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Verband der Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein e.V. (Bestand)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 7 Sonstige
Bestandsbeschreibung: 1. Geschichte
Der Verband wird am 1. Advent 1857 als „Verein für Innere Mission in Holstein“ auf dem Hof Bornholdt in Aspern bei Barmstedt gegründet. Hinrich Hieronymus Sommer wird 1860 als erster Sendbote des Missionsvereins berufen. Das erste Gemeinschaftshaus wird in Elmshorn im Jahr 1877 eingeweiht, ein weiteres 1886 in Neumünster. Weiter Gemeinschaftshäuser werden in der Jahren 1897 bis 1904 in Uetersen, Barmstedt, Kiel, Lübeck, Glückstadt, Sonderburg, Bredstedt, Möllmark und Wilster eingeweiht. Die erste Gnadauer Pfingstkonferenz formuliert 1888 die Themenkreise der Gemeinschaftsarbeit als Laienarbeit, Evangelisation, Heiligung, organisierte Gemeinschaftsarbeit, Gebet und Bibelstudium, die bis heute die Schwerpunkte der Gemeinschaftsbewegung bilden. Das von Johannes Witt gegründete Waisenhaus Elisabethheim in Havetoft wird 1888 eingeweiht. Im Jahr 1891 wird Johannes Röschmann als erster Inspektor des Vereins berufen. Im folgenden Jahr wird die Vereinsbuchhandlung G. Ihloff & Co. in Neumünster gegründet, die 1892 das erste einheitliche Gesangbuch (Reichslieder) der deutschen Gemeinschaftsbewegung herausgibt. Der Jugendverband EC-Nordbund wird am 18. De-zember 1904 gegründet. Als „Gemeinschaftsverein in Schleswig-Holstein“ wird der Verband am 24. Juli 1907 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Neumünster unter der Nummer 2 eingetragen. In der Zeit des Kirchenkampfes gibt es Bestrebungen den Verein als Freikirche zu positionieren, welche jedoch nicht das Einverständnis des Gnadauer Verbandes finden. Gleichzeitig stehen der Verband und die Kirche in einem Spannungsfeld der Kasualienfrage, in dem der Verband seine Ziele nicht durchsetzen kann. In der Zeit des „Dritten Reichs“ sorgt Karl Möbius als Vorsitzender des Verbandes und Leiter der Vereinsbuchhandlung für eine offen kritische Auseinandersetzung mit und Ablehnung der nationalsozialistischen Ideologie und der Deutschen Christen. Die Gemeinschaften vor Ort werden in den Kriegsjahren durch den Kriegsdienst vieler Prediger und die Zerstörung oder Beschlagnahmung der Gemeinschaftshäuser strukturell und finanziell geschwächt und fordern in den Nachkriegsjahren eine Neuorganisation. Dieser Neuanfang sorgt für neue Impulse in der Arbeit der Prediger und Ehrenamtlichen. Im Jahr 1957 feiert der Verband schließlich sein 100-jähriges Bestehen. Seit der Pachtung 1960 entsteht in Karlsminde ein Ferienlager, das bis heute besteht. 1981 wird das Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee eröffnet. Im Jahr 1968 erkennt die gemeinsame Erklärung der Bischöfe der Landeskirchen Schleswig-Holstein, Eutin und Lübeck den Auftrag der Gemeinschaften als Teil der Kirche an und sagt finanzielle Unterstützung zu. Erstmals wird den Gemeinschaften schriftlich zugestanden, das Abendmahl selbstständig auszuteilen. So wird die Rolle der Gemeinschaften innerhalb der Kirche gefestigt und ihre Zugehörigkeit zur Landeskirche bestätigt. Die „Gemeinsame Erklärung“ der Nordelbischen Kirche, die die Erklärung von 1968 bestätigt, erfolgt 1977. Im Jahr 2006 wird, mit der Satzungsänderung, der Vereinsname in „Verband der Gemeinschaften in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Schleswig-Holstein e.V.“ geändert. Im darauffolgenden Jahr feiert der Verband sein 150-jähriges Bestehen.
Übergeordnet gehört der VG-SH zum Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband. Die Gemeinschaften sind ein inhaltlich eng verbundener Teil der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, gleichzeitig aber als eingetragener Verein organisatorisch unabhängig und selbstständig. In Absprache mit der Nordkirche führen die Gemeinschaften sämtliche Amtshandlungen für ihre Mitglieder durch. Früher durch die gemeinsame Erklärungen vereinbart, ist die Beziehung des Verbands der Ge-meinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein e.V. und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland seit 2015 durch den „Vertrag der Grundsätze und Regelungen der Zusammenarbeit“ geregelt.
Der Verband der Gemeinschaften besteht aus insgesamt 17 Gemeinschaften in Schleswig-Holstein, die insgesamt ca. 3.500 regelmäßige Besucher zählen und an 71 Orten aktiv sind. Der Verband ist durch den Verbandsvorstand, den Gemeinschaftsrat und die Verbandsmitgliederversammlung organisiert. Der Vorsitzende des Verbands übernimmt die Leitung und Geschäftsführung, während der Inspektor die theologische Leitung übernimmt. Die einzelnen Gemeinschaften sind rechtlich nicht eigenständig und werden durch den Gemeinschaftsvorstand geleitet. Der Verband der Gemeinschaften unterstützt die Gemeinschaften durch organisatorische Strukturen, Förderung der Kommunikation, Impulsgebung und Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit. Er fördert und stärkt die örtlichen Gemeinschaften, er beruft, entsendet und begleitet die hauptamtlichen Mitarbeiter und stimmt gemeinsame theologische Positionen ab. Zur Zeit bestehen Gemeinschaften in Barmstedt, Burg, Eckernförde, Elmshorn, Flensburg, Itzehoe, Kaltenkirchen, Kiel, Lübeck, Meldorf, Neumünster, Plön, Ratzeburg, Rendsburg, Schleswig, Süderbrarup und Uetersen. Darüber hinaus bestehen das Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee, das Ferienlager Karlsminde, der EC-Jugendbund „Entschieden für Christus“, sowie die Seelsorge- und Beratungsstelle als Einrichtungen des Verbands der Gemeinschaften.
Die Arbeit der Gemeinschaft finanziert sich fast ausschließlich durch Spenden. Zusätzlich werden Zuschüsse von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, aus Landesmitteln und Stiftungen bezogen. So werden die Gehälter der etwa 25 hauptamtlichen Mitarbeiter und die Unterhaltung der Gemeinschaftsgebäude finanziert. Der Großteil der Gemeinschaftsarbeit wird jedoch durch ehrenamtliches Engagement getragen.
2.Vorsitzende und Inspektoren des Verbands
Die Vorsitzenden des Verbandes waren:
1.1874 - 1875Dr. James Craig
2.1875 - 1893 Baron Jasper von Oertzen
3.1894 - 1907 Andreas Graf von Bernstorff
4.1907 - 1914 Freiherr Hans Werner von Tiele-Winckler
5.1914 - 1934 Gustav Ihloff
6.1934 - 1943 Karl Möbius
7.1943 - 1951 Johannes Goßmann
8.1951 - 1973 Alfred Korthals
9.1973 - 1975 Walter Lohrmann
10.1976 - 1997 Nicolaus Jessen-Thiesen
11.seit 1997 Enno Karstens
Die Inspektoren des Verbandes waren:
1.1891 - 1893 Pastor Johannes Röschmann
2.1893 - 1899 Pastor Johannes Witt
3.1907 - 1923 Gustav Ihloff
4.1923 - 1935 Albrecht Voss
5.1940 - 1949 Johannes Goßmann
6.1949 - 1951 Heinrich Uloth
7.1951 - 1972 Alfred Korthals
8.1972 - 1993 Hans Repphun
9.1993 - 2016 Thomas Hohnecker
10.Oktober 2016 - Mai 2017 kommissarische Übernahme durch Dirk Arnig
11.seit 1.6.2017Michael Stahl
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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