Kaiser Karl IV. bestätigt bestätigt dem Bischof Lambert von Speyer die Privilegien seines Hochstifts namentlich dessen angegebene Rechte in der Stadt Speyer und genannte Besitzungen und stellt die Erzbischöfe von Trier, Mainz und Köln, die Pfalzgrafen bei Rhein und die Städte Mainz, Worms und Straßburg als Beschützer der Bischöfe und der Kirche von Speyer auf

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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