Johannes Greussing, Domherr und Landrichter zu Würzburg, und das Gericht urteilen in dem Streit zwischen den Gemeinden Karbach und Birkenfeld darüber, dass die letztere über der ersteren Markung führen treiben und gingen, dass wegen des streitigen Markungsteils ein gemeinschaftlicher Umgang zu halten und nach Vereinbarung Steine zu setzen seien.