Innenministerium: Staatsbeauftragter für das Flüchtlingswesen (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 2/801
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Innenministerium >> Eingliederung und Lastenausgleich
1945-1953
Inhalt und Bewertung
Unterlagen des Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen.
Enthält u. a.: Korrespondentenakten, Sachakten: Organisation der Flüchtlingsverwaltung, Notaufnahme in Lagern, Eingliederung, Presse, Landesbeirat für das Flüchtlingswesen
Enthält auch: Handakten
Zur Geschichte des Bestands: Die Unterlagen des Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen im Innenministerium Württemberg-Baden wurden im April 1960 vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg, das 1952 die Aufgaben des Staatsbeauftragten übernommen hatte, an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Sie bildeten dort den Bestand E 501. Die vorarchivische Ordnung wurde bei der Umbettung in Regis-Mappen offenbar zerstört. Im Zuge der Beständebereinigung gelangte der Bestand 1970 ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart und erhielt die Signatur EA 2/50, im Jahr 1986 schließlich bei der Neuformierung der EA-Beständegruppe die Signatur EA 2/801. Während seiner dreimonatigen Referendarzeit in Ludwigsburg fertigte Dr. Hermann Bannasch Titelaufnahmen auf Zettel und ordnete den Bestand nach einem deduktiven Klassifikationsschema, das sich an den Aufgaben des Staatsbeauftragten orientierte. Da die Arbeit nicht zu Ende gebracht werden konnte und eine Rekonstruktion der Registraturverhältnisse unterblieb, stand bis zur nunmehrigen Neubearbeitung lediglich ein unzureichendes Zettelrepertorium zur Verfügung. Nachdem mittlerweile ein Aktenplan sowie Organisationsunterlagen der Dienststelle des Staatsbeauftragten vorliegen, konnte bei der Erschließung des Bestands die vorarchivische Ordnung in wesentlichen Teilen rekonstruiert werden. Der Aufweis der Registraturverhältnisse selbst ist - gerade für die unmittelbare Nachkriegszeit - eine relevante historische Aussage, dokumentiert er doch mit den Formen zugleich die Abläufe der Aufgabenerledigung, ja sogar der Entscheidungsfindung einer Behörde. Da der vorliegende "Aktenplan" freilich eher ein akzessorisches Aktenverzeichnis darstellt, das nur in Ansätzen auf einer systematischen Gliederung der Aufgaben basiert, mussten im Interesse der Benutzer einige Kompromisse eingegangen werden. Erst die beim Regierungspräsidium seit 1952 erwachsenen Akten sind nach einem systematischen Plan formiert. Diese Unterlagen befinden sich im übrigen derzeit (Juni 1991) noch bei der Behörde. Bei der Verzeichnung stellte sich heraus, dass die Unterlagen des Staatsbeauftragten bei zwei Registraturen innerhalb der Behörde erwachsen sind. Neben der im Organisationsplan ausgewiesenen Registratur (im weiteren "Zentrairegistratur genannt) existierte eine Registratur der Abteilung Presse und Kultur (Abteilungsregistratur"). Bei der Ordnung des Bestands wurden beide Teile getrennt; einen dritten Teil bilden die nicht in Registratur-zusammenhänge eingegliederten Handakten. Da der Leiter der Abteilung Presse und Kultur zugleich als Geschäftsführer des Landesausschusses (Landesbeirats) für das Flüchtlingswesen fungierte, enthielt die Abteilungsregistratur auch Unterlagen dieser Einrichtung; sie wurden in einem eigenen Abschnitt ausgewiesen. Die wenigen Akten (Bü 114, 116, 360), die ganz oder teilweise bei der Zentralregistratur über den Landesausschuss angewachsen waren, wurden unter Angabe der Provenienz bei der Abteilungsregistratur eingeordnet. Die Unterscheidung von Korrespondenten- und Sachakten innerhalb der Zentralregistratur, die im "Aktenplan" nicht explizit angelegt, aber tatsächlich vorhanden ist (Az. 1-64), wurde beibehalten. Allerdings gestaltet sich eine solche Differenzierung beim Schriftgut des Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen, das oft genug als Paradebeispiel für eine vermischte Struktur bezeichnet werden muss, als nicht unproblematisch. Bei der Benutzung ist demnach zu beachten, dass Materialien zu bestimmten Themen sowohl bei den Korrespondenten- und den Sachakten der Zentralregistratur als auch in der Abteilungsregistratur oder ggf. in den Handakten zu finden sind. Ein ausführlicher Index erleichtert den Zugang; die Indexnurnmern verweisen auf die Ordnungsnummer, d.h. auf die Reihenfolge im Repertorium.
Das Findbuch enthält außerdem eine Konkordanz der neuen und der für die früheren Bestände EA 2/50 bzw. EA 2/801 alt gültigen Signaturen. Entsprechend den Bestimmungen des Landesarchivgesetzes vom 27. Juli 1987 i. d. F. vom 12. März 1990 mussten einige Büschel mit einer Sperrfrist versehen werden. Der vorliegende Bestand wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg verzeichnet. Die Eingabe der Titelaufnahmen sowie sämtlicher Dateien besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand umfasst 444 Büschel in 9,5 lfd. m. Bemerkungen zu Behördengeschichte des Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen, die im Rahmen eines Vorworts sinnvoll und an dieser Stelle zu erwarten sind, sollen demnächst an anderer Stelle in gedruckter Form vorgelegt werden. (siehe ZWLG 52 (1993) S. 353-399) Stuttgart, im Juni 1991 Roland Müller
444 Büschel (9,50 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:39 PM CET
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