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Bartholdt und Albrecht Haverkamp, Brüder, vergleichen sich durch Vermittlung Richard Ris(s)meyers über ihre Vikarie in Lübbecke. Albrecht soll die Vikarie behalten, aber Barthold ihm durch Übernahme der Kosten für die Possession und Präsentation anderswo verhelfen soll. Dann sollen Barthold und seine Frau auf Lebenszeit im Besitz der Vikarie als ein Colonus bleiben. Dafür soll Barthold jährlich 25 Taler, zwölf zu Ostern, dreizehn zu Michaelis, zahlen, Barthold hat zudem seines verstorbenen Vaters Behausung für 550 Taler erhalten und die Schulden bezahlt. Die Ländereien der Vikarie sollen damit eingelöst werden. Nach Bartholds Tode fällt die Vikarie an Albrecht als Eigentümer, aber ohne die Ländereien und eine Wiese, die Barthold für 550 Taler eingelöst hat und die seine Frau Anne auf Lebenszeit behält. Sie soll aber Albrecht jährlich den ”eintfaltigen infall“ geben. Mit den 25 Taler, die über die 300 Taler hinausgehen, für die Vater und Bruder die Ländereien verpfändet hatten, sollen die Schulden abgetragen werden, wofür Barthold den Nachlaß seines Vaters und Bruders erhält. Nach Ablösung aller Schulden sollen alle Töchter ihren Anteil erhalten. Zweifache Ausfertigung des Vertrages. Unterschrifts- und Siegelankündigung. Unterschriften: Richardt Reismeier, Bartelt Haverkamp, Albrecht Haverkamp. Datum: den 5. Novembris anno vier und achtenzich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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