56) Abschrift des zwischen dem Markgraf Kasimir zu Brandenburg-Kulmbach und den Hauptleuten und Räten der Bauernschaft im Lager zu Heidingsfeld getroffenen Vergleichs: Der Markgraf erklärt den Bauern, dass er nicht abgeneigt wäre, bei dem heiligen Evangelium und göttlichem Wort zu bleiben und die 12 in Druck gekommenen Artikel anzunehmen. Um jedoch bei Erklärung der Artikel alten Missverständnissen zu begegnen, sollen in göttlicher Schrift erfahrene und verständige Personen von dem Markgrafen und den Bauern in gleicher Anzahl zusammensitzen, einen unparteiischen Obmann wählen und sich beraten, welcher Artikel dem Evangelium und Gotteswort zuwider ist, woran hierauf die Untertanen abstehen sollen. Die Ritterschaft und Landschaft will sich gleichmäßig dazu verbindlich machen und wenn ein einzelner Ritter sich nicht dazu verstehen will, soll er sich innerhalb 14 Tagen melden, und werde sich alsdann der Markgraf seiner nicht weiter annehmen, 23. Mai 1525 Nota von Günzler: Von den Bauern wurde dieser Vertrag nicht angenommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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