Herzog Ulrich zu Württemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard, bekundet: Sein verstorbener Vetter Herzog Eberhard hatte einen Hof zu Steinhilben dem Hans Gast als Erbgut verliehen laut Urkunde von 1502 April 23 (Georg). Zuvor hatte Herzog Eberhard diesen Hof an Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Steinhilben wegen der Frühmeßpfründe daselbst für 180 Gulden verkauft. Nach Meinung Herzog Eberhards sollte dieser Hof bei der Frühmeßpfründe bleiben. Herzog Ulrich bestätigt diesen Verkauf. Es ist abgesprochen worden, daß Schultheiß, Gericht und Gemeinde Hans Gast und dessen Erben auf dem Hof bleiben lassen sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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