Amt Klötze (Akten der Hannoverschen Domänenkammer) (Bestand)
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A 23c II (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.06. Kleinere Territorien >> 01.06.04. Kurhannoversche Gebiete >> 01.06.04.03. Akten >> 01.06.04.03.01. Ober- und Mittelbehörden
1563 - 1826
Hinweis: 455 AE
Findhilfsmittel: Findbuch von 1860
Registraturbildner: Klötze befand sich 1311 als halberstädtisches Lehen im Besitz der Markgrafen von Brandenburg, die es zeitweilig an die von Alvensleben verpfändeten. Im 14. Jahrhundert ging die Hoheit über das Schloß an Braunschweig über. 1396 gehörte es zur Hälfte den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg, zur anderen Hälfte den Erzbischöfen von Magdeburg. 1498 erscheint in Klötze ein braunschweigischer Amtmann. Nach abermaliger Verpfändung an die v. d. Schulenburg war das Amt seit 1590 im Besitz der lüneburgisch-cellischen Linie des Hauses Braunschweig und gelangte dann nach deren Aussterben an das Kurfürstentum Hannover. 1815 trat Hannover das Amt an Preußen ab.
Die wichtigsten für das Amt Klötze zuständigen Zentralbehörden im Fürstentum Braunschweig-Lüneburg waren der Geheime Rat und die Kammer. Die 1650 erlassene Kammerordnung zeigt, daß die Kammer in Celle ebenso wie die in Kalenberg ein unter der Oberleitung des Geheimen Rates stehendes Gremium von Unterbeamten war. Alle wichtigen Entscheidungen lagen bei dem Geheimen Rat. Als die lüneburgische Linie 1705 ausstarb, wurden die cellischen Behörden mit Ausnahme der Justizkanzlei mit den entsprechenden hannoverschen Behörden vereinigt. Im beginnenden 18. Jahrhundert bildete sich die Kammer in Hannover immer mehr zum selbständigen, fest formierten Kollegium aus. Ihr fielen die Angelegenheiten des Innern und der Finanzen insbesondere in dem Teil des Landes zu, der dem Kurfürsten direkt gehörte. Vor allem stand ihr die Aufsicht über die Ämter zu. Sie übte eine eigene Kammerjustiz aus und war Appellationsinstanz für die Ämter. Nur die Steuerangelegenheiten wurden nicht von dieser Behörde, sondern von einem ständischen Gremium erledigt. Allerdings blieb die enge Verbindung der Kammer mit dem Geheimen Rat dadurch bestehen, daß meist einige der diesem angehörenden Minister auch in der Kammer saßen. Nachdem Hannover 1803 durch die Franzosen bzw. Preußen besetzt worden war, blieb die Kammer zunächst bestehen. Erst als das Land 1810 endgültig zwischen Frankreich und dem Königreich Westfalen aufgeteilt worden war, erlosch 1811 die Tätigkeit dieser Behörde. Aber bereits 1813 entstand sie wieder in alter Form und wurde erst 1822 durch eine lediglich auf die Verwaltung des Staatsbesitzes beschränkte Domänenkammer ersetzt.
Bestandsinformationen: Die Domänenkammer in Hannover gab 1829 Teile ihrer laufenden und reponierten Akten über Klötze an das Magdeburger Regierungsarchiv ab, von wo sie 1901 mit dem Ämterarchiv an das Landeshauptarchiv (heute Landesarchiv) kamen. Schon vorher hatte Stock aus diesem Bestand einige wenige nach seiner Ansicht historisch wichtige Akten für das Landeshauptarchiv ausgewählt, die jetzt den vorliegenden Bestand A 23d I bilden. Akten des Amtes Klötze selbst, die hier ebenfalls untergebracht wurden, fügte Schulz später bei den in Da 40 Amt Klötze eingeordneten sonstigen Amtsakten ein. Die 1829 offenbar mit abgegebenen hannoverschen Konsistorialakten sind über das Kultusarchiv der Magdeburger Regierung in A 12 Gen. und A 12 Spec. gelangt. Größere Mengen von Akten über Klötze befinden sich im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover.
Zusatzinformationen: Weiterführende Literatur:
E. v. Meier: Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 1680 - 1866. Leipzig 1899.
E. Schulze: Chronik der Stadt Cloetze, Nachr. a. d. Umgegend v. Cloetze u.d. Drömling nebst einer Geschichte d. ehem. hannoverschen Amtes Cloetze. Klötze 1900.
Andere Archivbestände:
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: A 23d II Amt Klötze (Akten des Braunschweigisch-Lüneburgischen bzw. Hannoverschen Geheimen Rates und Kammer)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: Da 40 Amt Klötze
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: C 43 Domänenrentamt Klötze
Findhilfsmittel: Findbuch von 1860
Registraturbildner: Klötze befand sich 1311 als halberstädtisches Lehen im Besitz der Markgrafen von Brandenburg, die es zeitweilig an die von Alvensleben verpfändeten. Im 14. Jahrhundert ging die Hoheit über das Schloß an Braunschweig über. 1396 gehörte es zur Hälfte den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg, zur anderen Hälfte den Erzbischöfen von Magdeburg. 1498 erscheint in Klötze ein braunschweigischer Amtmann. Nach abermaliger Verpfändung an die v. d. Schulenburg war das Amt seit 1590 im Besitz der lüneburgisch-cellischen Linie des Hauses Braunschweig und gelangte dann nach deren Aussterben an das Kurfürstentum Hannover. 1815 trat Hannover das Amt an Preußen ab.
Die wichtigsten für das Amt Klötze zuständigen Zentralbehörden im Fürstentum Braunschweig-Lüneburg waren der Geheime Rat und die Kammer. Die 1650 erlassene Kammerordnung zeigt, daß die Kammer in Celle ebenso wie die in Kalenberg ein unter der Oberleitung des Geheimen Rates stehendes Gremium von Unterbeamten war. Alle wichtigen Entscheidungen lagen bei dem Geheimen Rat. Als die lüneburgische Linie 1705 ausstarb, wurden die cellischen Behörden mit Ausnahme der Justizkanzlei mit den entsprechenden hannoverschen Behörden vereinigt. Im beginnenden 18. Jahrhundert bildete sich die Kammer in Hannover immer mehr zum selbständigen, fest formierten Kollegium aus. Ihr fielen die Angelegenheiten des Innern und der Finanzen insbesondere in dem Teil des Landes zu, der dem Kurfürsten direkt gehörte. Vor allem stand ihr die Aufsicht über die Ämter zu. Sie übte eine eigene Kammerjustiz aus und war Appellationsinstanz für die Ämter. Nur die Steuerangelegenheiten wurden nicht von dieser Behörde, sondern von einem ständischen Gremium erledigt. Allerdings blieb die enge Verbindung der Kammer mit dem Geheimen Rat dadurch bestehen, daß meist einige der diesem angehörenden Minister auch in der Kammer saßen. Nachdem Hannover 1803 durch die Franzosen bzw. Preußen besetzt worden war, blieb die Kammer zunächst bestehen. Erst als das Land 1810 endgültig zwischen Frankreich und dem Königreich Westfalen aufgeteilt worden war, erlosch 1811 die Tätigkeit dieser Behörde. Aber bereits 1813 entstand sie wieder in alter Form und wurde erst 1822 durch eine lediglich auf die Verwaltung des Staatsbesitzes beschränkte Domänenkammer ersetzt.
Bestandsinformationen: Die Domänenkammer in Hannover gab 1829 Teile ihrer laufenden und reponierten Akten über Klötze an das Magdeburger Regierungsarchiv ab, von wo sie 1901 mit dem Ämterarchiv an das Landeshauptarchiv (heute Landesarchiv) kamen. Schon vorher hatte Stock aus diesem Bestand einige wenige nach seiner Ansicht historisch wichtige Akten für das Landeshauptarchiv ausgewählt, die jetzt den vorliegenden Bestand A 23d I bilden. Akten des Amtes Klötze selbst, die hier ebenfalls untergebracht wurden, fügte Schulz später bei den in Da 40 Amt Klötze eingeordneten sonstigen Amtsakten ein. Die 1829 offenbar mit abgegebenen hannoverschen Konsistorialakten sind über das Kultusarchiv der Magdeburger Regierung in A 12 Gen. und A 12 Spec. gelangt. Größere Mengen von Akten über Klötze befinden sich im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover.
Zusatzinformationen: Weiterführende Literatur:
E. v. Meier: Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 1680 - 1866. Leipzig 1899.
E. Schulze: Chronik der Stadt Cloetze, Nachr. a. d. Umgegend v. Cloetze u.d. Drömling nebst einer Geschichte d. ehem. hannoverschen Amtes Cloetze. Klötze 1900.
Andere Archivbestände:
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: A 23d II Amt Klötze (Akten des Braunschweigisch-Lüneburgischen bzw. Hannoverschen Geheimen Rates und Kammer)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: Da 40 Amt Klötze
Landesarchiv Sachsen-Anhalt: C 43 Domänenrentamt Klötze
Laufmeter: 3.5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ