Erbschaftsstreit um die Erbgüter des Wilhelm von Harff zu Alsdorf, des Großvaters mütterlicherseits der Prozeßparteien. Die Kläger berufen sich auf einen Erbvergleich von 1675, durch den ihre Schwester Anthonetta Elisabeth gegen Abtretung des freiadeligen Hauses Laach und gegen ein einmalige Zahlung von 1500 Rtlr. auf die elterlichen und großelterlichen Erbgüter verzichtet hat. Sie legen ein Urteil des jül.-berg. Hofgerichts von Düsseldorf vom 15. Juni 1684 vor, wonach sie vorerst bei 6/7 der harffschen Erbgüter zu belassen seien und eine Liquidationskommission ernannt werden sollte, und ein RKG- Urteil vom 17. Juli 1687, das die Appellation der Anthonetta Elisabeth abwies.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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