Kaiser Karl V. erklärt in Bestätigung früherer der Stadt Nurnberg verliehenen kaiserlicher und königlicher Privilegien, dass Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde genannter Stadt sowie ihre Leute und Hintersassen von allen unrechten ungewöhnlichen neuen Zöllen Mauten Geleiten und Ungelten gänzlich frei, ledig und los sein sollen, ferner gebietet er, dass niemand ihre und der Ihren Leute und Güter auf dem Lande mit Steuer, Anlag, Dienst, Frohn, Raiß, Zöllen, Mauten, Ungelten oder irgend andern Beschwerden belege.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg