Stoffel Stiefflin, Schneider zu Haubersbronn, in Schorndorf gef., weil er einen Richter von Haubersbronn ohne Grund böswillig gestochen, die deswegen erfolgte Mahnung des Untervogts zu Schorndorf, sich bei seinem Eid zu stellen, nicht beachtet hatte und landflüchtig geworden war, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde und Gönner begnadigt, schwört U. und verspricht eidlich, lebenslang keine Wehr noch Waffen zu tragen, ferner kein offenes Wirtshaus oder eine Zeche zu besuchen es sei denn bei notwendigen Reisen über Feld oder mit obrigkeitlicher Erlaubnis und die Gefängniskosten selbst u bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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