Werden.-Wilhelm von der Rutenburg reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Johann Wilhelm von der Rutenburg zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Dornenbusch im Kirchspiel Mintard. Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts. Der Abt unterschreibt und läßt sein Sekretsiegel anhängen. - Or., Kreuzzeichen des schreibunkundigen Ausstellers, für den Georg Heinrich Vorrath unterschreibt