Weirich von Gemmingen bekundet, dass nach dem Tod seines Vaters Vrendel seine Vettern, der verstorbene Erpff von Gemmingen, Dompropst zu Speyer, und Konrad von Sickingen, zwischen seiner Stiefmutter Katharina, geb. von Gumppenberg, und ihm eine Einigung vermittelt haben, wonach er die Katharina verschriebene Morgengabe in Höhe von 400 rheinischen Gulden bzw. den davon fälligen Zins von 20 Gulden auf den sieben Höfen zu Ittlingen (Ycklingen) mit allen ihren Zinsen, Gefällen und Gerechtigkeiten, entsprechend einem darüber angelegten detaillierten Register versichert hat. Der Zins ist jährlich auf Martini [= 11. November] nach Heidelberg oder Großwinternheim (Winternheim) zu entrichten, seine Ablösung ist bei zweimonatiger Kündigung jeweils auf Martini zulässig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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