Wegen des übermäßigen Schreibverdienstes und anderer beträchtlicher Emolumente, welche Stadt-, Amts- und Gerichtsschreiber von ihren den Kommunen und anderen Korporationen, auch einzelnen Untertanen leistenden Verrichtungen beziehen, wird verordnet, dass solche a dato für ihren Schreibverdienst 7 Kreuzer vom Gulden weniger nehmen und für das in vergangenen Zeiten zuviel bezogene, nach einer angebogenen Repartition innerhalb von vier Wochen 50.000 Gulden an die Kriegskasse bezahlen sollen, wegen welchem Vorschuss sie sich von den künftig abzuziehenden 7 Kreuzer vom Gulden so lange, bis sie solchen ersetzt erhalten haben, erholen können

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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