Korrespondenz und Extrajudizial-Schriftwechsel zwischen Schwarzenberg und den schwarzenbergischen Advokaten Dr. Ruprecht und Dr. Burckhardt, dann den Kammergerichtsprokuratoren zu Speyer in Sachen Pappenheim contra Schwarzenberg, praetensi mandati der Pfändung zweier gefangener pappenheimischer Juden aus Unterambach (= Burgambach) betreffend, welche sich als Einwohner des Burgstalls daselbst von der schwarzenbergischen Cent eximieren wollten

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Staatsarchiv Nürnberg