Otto, Abt zu Werden, macht bekannt, daß Er mit Rath und Einwilligung
seiner Getreuen und Ministerialen die Advocatie in Karlsdorp über fünf, zum
Allodium der Kirche des heil. Ludgerus zu Helmstedt gehörende Hufen, die der
durchlauchtige Fürst Herr Albertus, Herzog von Brunswic nach Mannenrecht
(jure hominii) von Ihm besessen und von Jenem der Ritter Hericus de Hertbeke
inne gehabt, der Kirche des heil. Ludgerus zu Helmenstat resignire, mit
Entsagung seines Rechtes, welches Ihm an den genannten Hufen zugestanden
habe. Dafür habe Er von der gedachten Kirche tauschweise 4 1/2 zu Wreningen
belegene Hufen zu Eigenthum mit allen Zubehörungen erhalten, damit dieselben
nach dem genannten Rechte, nach welchem Er die vorgedachte Advocatie
besessen, für immer zu Seiner Kirche gehören. - Actum et dat. Bruneswich
anno domini 1278 feria quarta post festum beati Dionysii.- (12 Oct.) (Die
Urkunde ist sehr beschädigt. Das angehängte Siegel hat ein Contrasigill (Das
Secretsiegel des Abts).)