Otto, Abt zu Werden, macht bekannt, daß Er mit Rath und Einwilligung seiner Getreuen und Ministerialen die Advocatie in Karlsdorp über fünf, zum Allodium der Kirche des heil. Ludgerus zu Helmstedt gehörende Hufen, die der durchlauchtige Fürst Herr Albertus, Herzog von Brunswic nach Mannenrecht (jure hominii) von Ihm besessen und von Jenem der Ritter Hericus de Hertbeke inne gehabt, der Kirche des heil. Ludgerus zu Helmenstat resignire, mit Entsagung seines Rechtes, welches Ihm an den genannten Hufen zugestanden habe. Dafür habe Er von der gedachten Kirche tauschweise 4 1/2 zu Wreningen belegene Hufen zu Eigenthum mit allen Zubehörungen erhalten, damit dieselben nach dem genannten Rechte, nach welchem Er die vorgedachte Advocatie besessen, für immer zu Seiner Kirche gehören. - Actum et dat. Bruneswich anno domini 1278 feria quarta post festum beati Dionysii.- (12 Oct.) (Die Urkunde ist sehr beschädigt. Das angehängte Siegel hat ein Contrasigill (Das Secretsiegel des Abts).)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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