Hildegund, Witwe des Ritters Rutger gen. Kauel, bekundet, dass sie
alle Rechte, die sie als Inhaberin des Schultenamts auf dem Hof in
Holzweiler (Holtwilre) inne hatte, mit allem Zubehör und 4 Mark Einkünfte
und 25 Kapaunen (capunos) jährlich, die sie und ihr verstorbener Ehemann aus
eigenen Mitteln erworben hatten, aus freien Stücken an die Äbtissin
auflässt, wobei sie sich mit der Äbtissin für entstandene Schäden und Kosten
zur Wiederherstellung des alten Zustands auf den Pleban Otto von St. Gertrud
in Essen und den Pleban Pellegrin in Holzweiler als Schiedsleute geeinigt
hat. - Zeugen: Dechantin, Scholasterin und Kustodin von Essen, der Drost
Wenemar, der Diener Adolf von Altendorf (Oldendorpe). - Es siegelt Otto auf
Bitten der Ausstellerin. Datum et actum a.d. inc. 1285 in festo
pentecostes.