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Hildegund, Witwe des Ritters Rutger gen. Kauel, bekundet, dass sie alle Rechte, die sie als Inhaberin des Schultenamts auf dem Hof in Holzweiler (Holtwilre) inne hatte, mit allem Zubehör und 4 Mark Einkünfte und 25 Kapaunen (capunos) jährlich, die sie und ihr verstorbener Ehemann aus eigenen Mitteln erworben hatten, aus freien Stücken an die Äbtissin auflässt, wobei sie sich mit der Äbtissin für entstandene Schäden und Kosten zur Wiederherstellung des alten Zustands auf den Pleban Otto von St. Gertrud in Essen und den Pleban Pellegrin in Holzweiler als Schiedsleute geeinigt hat. - Zeugen: Dechantin, Scholasterin und Kustodin von Essen, der Drost Wenemar, der Diener Adolf von Altendorf (Oldendorpe). - Es siegelt Otto auf Bitten der Ausstellerin. Datum et actum a.d. inc. 1285 in festo pentecostes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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