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Revers des Michael Husteneder zu Bergham und seiner Frau Ursula über eine Sölde zu Bergham samt einem zugehörigen Leibgeding, welche beide mit Zustimmung der Priorin des Klosters Niederviehbach Magdalena Wieselsberger durch die Zechpröpste Oswald Oberhofer und Wolfgang Pusler, beide zu Niederviehbach, von der Bruderschaft aller gläubigen Seelen erhalten haben. Das Leibgeding darf ohne Wissen der Bruderschaft, die sich das Vorkaufsrecht vorbehält, nicht verkauft werden. Die jährlich an Michaeli zu zahlende Gült beträgt 2 Pfund Pfennige, das Stiftgeld 4 Pfennige. Bei Nichtbezahlung fällt das Leibgeding ebenso an die Bruderschaft zurück, wie nach dem Tod der Eheleute.;. S: Leonhard Vogt, Propstrichter zu Niederviehbach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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