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Papst Johannes [XXII.] weist die Bischöfe von Augsburg, Halberstadt (Alberstadensis) und Lübeck (Lubicensis) an, Personen, die Prior und Brüder des Karmeliterodens schädigen oder belästigen, auch außerhalb ihrer Diözese vor ihr Gericht zu ziehen und notfalls unter Einbeziehung des weltlichen Arms zu strafen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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