Kurfürst Philipp von der Pfalz bestimmt als Landesherr Adam Knauz (Knautzen Adam) und Heinrich Rupenecker, beide sesshaft zu Steeg, zu Vormunden für Peter Maurers (Muwrers) (+) minderjährige Tochter Agnes, da sich ihre Mutter mit Enolf Scherer zu Worms verheiratet hat. Deshalb soll Agnes` väterliches Erbe laut einer Abrede von der Mutter getrennt werden. Die Vormunde sollen diese Abteilung vornehmen und den Besitz für Agnes gut versehen. Sie sollen über alles ein Instrument machen und ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, um Rechnung ablegen zu können. Beide schwören die Vormundschaft wie vereinbart auszuüben.