Lehenrevers des Hans Egen zu Dinkelsbühl gegen den Abt Ernfried über die Güter und Gülten zu Enslingen samt des Theurers (Turers) Kelter daselbst und zugleich Bewilligung, seine Frau Barbara Langmenttin auf die Hälfte dieses Lehens mit 150 Gulden Heimsteuer und Wiederlage zu verweisen